Widerrufsbelehrung

Abschnitt I.
Informationen nach § 312d Abs. 2 BGB in Verbindung mit Art. 246b EGBGB bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen

 

1.          Identität des Unternehmens:

Anbieter des Mirum-Tokens ist die Credipto GmbH & Co. KG, Rüsselsheim am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRA 87533 („Credipto“).     

2.          Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens und die für seine Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde:

[Unternehmensgegenstand der Credipto gem. Gesellschaftsvertrag]

Die Tätigkeit der Credipto ist erlaubnis- und zulassungsfrei.

3.          Ladungsfähige Anschrift und Vertretungsbefugnisse des Unternehmens:

Amorbacher Str. 72, 65428 Rüsselsheim; die Credipto wird vertreten durch ihre Komplementärin, die Credipto Beteiligungs GmbH, Rüsselsheim am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 105960. Die Credipto Beteiligungs GmbH wird durch ihre Geschäftsführer, Herrn Hakan Tunali, vertreten.

4.          Wesentliche Merkmale der Finanzdienstleistung; Vertragsabschluss:

Mit dem Erwerb des von Credipto herausgegebenen Utility-Tokens („Mirum-Token“) leistet der Anleger einen finanziellen Beitrag zur Fertigentwicklung der ebenfalls von Credipto entwickelten, blockchainbasierten Multi-Asset Plattform TerraMirum. Auf dieser Plattform sollen nach ihrer Fertigstellung verschiedene Assets (u.a. Immobilienbeteiligungen, Kryptowerte, Edelmetalle) und Dienstleistungen (u.a. Nutzung von Fitnessstudion, Time-Share-Angeboten und dergleichen), angeboten werden, für deren Nutzung Inhabern von MIrum-Token im Einzelfall Rabatte erhalten und die sie im Einzelfall mit Mirum-Token bezahlen können. Inhaber von Mirum-Token erhalten außerdem Nachlässe bei den für die Nutzung der Plattform fällig werdenden Gebühren. Da die Plattform bisher nicht fertigstellt ist, steht derzeit keiner dieser Leistungen zur Verfügung. Ein Verzinsung oder eine Beteiligung an etwaigen Gewinnen der Plattform erfolgen nicht. Mirum-Token können nur innerhalb des Credipto-Ökosystems verwendet werden.

Das öffentliche Angebot von Credipto zum Erwerb von Mirum-Token stellt lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Anleger dar. Der Anleger gibt ein rechtsverbindliches Angebot zum Erwerb von Mirum-Token durch Absenden des entsprechenden Online-Zeichnungsformulars auf der Website von Credipto (credipto.com) ab. Der Kaufvertrag wird verbindlich, wenn Credipto das Kaufangebot des Anlegers durch Übersendung einer entsprechenden Kaufbestätigung annimmt.

Voraussetzung für die Annahme von Credipto ist eine abgeschlossene Geldwäscheidentifizierung des Anlegers. Die hierfür erforderlichen Angaben werden beim Ausfüllen des Online-Zeichnungsformulars abgefragt. Credipto ist berechtigt, bei der Erwerbern weitere Unterlagen, die für den Abschluss der Geldwäscheidentifizerung erforderlich sind, anzufordern.

5.          Gesamtpreis, inkl. der vom Unternehmer abgeführten Steuern:

Der Gesamtpreis richtet sich nach der Anzahl der erworbenen Mirum-Token.

Der Preis für einen Mirum-Token richtet nach dem Zeitpunkt des Erwerbs. Es werden mehrere Verkaufsrunden (First Round bis Third Round) durchgeführt, wobei der Kaufpreis von Verkaufsrunde zu Verkaufsrunde steigt. Zu Einzelheiten zu den Verkaufsrunden siehe unten Ziff. 8.

First Round (14.10.2024):

EUR 0,0040

Second Round (02.11.2024):

EUR 0,0072

Third Round (30.11.2024):

EUR 0,0120

Weitere Preisbestandteile bestehen nicht.

6.          Zusätzlich anfallende Kosten; Steuern, die nicht vom Unternehmer abgeführt werden:

Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten können einkommenssteuerpflichtig sein. Dem Anleger wird empfohlen, sich in eigener Verantwortung steuerlich beraten zu lassen. Etwaige Beratungskosten in diesem Zusammenhang sind vom Anleger über den vorgenannten Gesamtpreis hinaus zu tragen.

7.          Risiken:

Die Beteiligung an Krypto-Projekten mit finanziellen Mitteln ist mit Risiken verbunden. Es besteht die Möglichkeit eines Totalverlustes der Investition für den Fall, dass das Projekt scheitert. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn neue gesetzliche Regulierungen das Blockchain-Projekt vereiteln oder dessen Weiterentwicklung wesentlich erschweren oder kostenintensiver machen oder wenn das generelle Interesse am Krypto-Ökosystem abnimmt. Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme von Mirum-Token und Rückzahlung des gezahlten Geldes.

Credipto beabsichtigt derzeit nicht, Mirum-Token an einem Handelsplatz zu listen. Insofern ist unsicher, ob Erwerber von MIrum-Token ihre Token an Dritten veräußern können.

Es können weitere, individuelle Risiken bestehen (z.B. bei einer Fremdfinanzierung des Token-Erwerbs).

Credipto beurteilt nicht, ob der Token-Erwerb den Anlagezielen des Anlegers entspricht oder ob der Anleger die sich aus dem Token-Erwerb ergebenden Anlagerisiken vollständig erfassen und einschätzen kann.

In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge.

8.          Befristung des Angebots:

Das erste öffentliche Angebot zum Erwerb von Mirum-Token („ICO“) endet voraussichtlich am 30.12.2024 („Angebotsende“).

Das ICO besteht aus den folgenden Veräußerungszeiträumen:

First Round:

14.10.2024 – 01.11.2024

Second Round:

02.11.2024 – 29.11.2024

Third Round:

30.11.2024 – 30.12.2024

 

9.          Zahlung und Erfüllung:

Die Kaufpreiszahlung erfolgt nach Vertragsschluss nach Wahl des Anlegers durch Zahlung mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel oder in Cryptowährungen auf das in der Kaufbestätigung angegebene Konto oder die Wallet von Credipto. Mirum-Token werden ausgeliefert, wenn ein wirksamer Kaufvertrag vorliegt, die erforderliche Geldwäscheprüfung vollständig abgeschlossen und der Kaufpreis bezahlt ist.

Nach Lieferung unterliegen Mirum-Token zunächst einer Sperrfrist, in der Anleger nicht über ihre Token verfügen können. Die Dauer der Sperrfrist richtet sich nach dem Zeitpunkt des Erwerbs. Nach Ablauf der Sperrfrist wird eine bestimmte Anzahl von Mirum-Token in monatlichen Abständen freigeschaltet:

Zeitpunkt des Erwerbs

Zeitpunkt der ersten Freischaltung und Höhe der monatlichen Freischaltung (in Basispunkten der ursprünglich erworbenen Anzahl von Token)

First Round:

8 Monate nach ICO-Ablauf (monatlich 2000 Basispunkte)

Second Round:

6 Monate nach ICO-Ablauf (monatlich 1000 Basispunkte)

Third Round:

3 Monate nach ICO-Ablauf (monatlich 1000 Basispunkte)

 

Eine vorzeitige Freischaltung von Mirum-Token ist gegen Zahlung einer Gebühr von 5% des Kaufpreises für die vorzeitig freigeschalteten Token möglich.

10.       Widerrufsrecht:

Dem Anleger steht ein Widerrufsrecht zu. Für weitere Informationen hierzu siehe die unten angeführte Widerrufsbelehrung in Abschnitt II.

11.       Geltendes Recht in vorvertraglichen Beziehungen:

Für sämtliche vorvertragliche Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.       Geltendes Recht und Gerichtsstand:

Für die Vertragsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Frankfurt am Main.

13.       Kommunikationssprache:

Die Kommunikationssprache, das heißt die Sprache der Vertragsbedingungen und sämtlicher damit zusammenhängender Angelegenheiten, ist Deutsch. Etwaige Englische Fassungen sind nicht verbindlich.

14.       Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren:

Für Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge und Finanzdienstleistungen besteht eine Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank, Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main, die von den Beteiligten angerufen werden kann.

Ein allgemeines außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren existiert nicht.


 

 

 

 

 

 

 

Abschnitt II.
Widerrufsbelehrung

Abschnitt 1

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

Credipto GmbH & Co. KG
[email protected]

Abschnitt 2

Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen

Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben:

1.

die Identität des Unternehmers; anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung;

2.

die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und die für seine Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde;

3.

die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder Personengruppen auch den Namen des Vertretungsberechtigten;

4.

die wesentlichen Merkmale der Finanzdienstleistung sowie Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt;

5.

den Gesamtpreis der Finanzdienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht;

6.

gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden;

7.

den Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, und dass in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge kein Indikator für künftige Erträge sind;

8.

eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;

9.

Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung;

10.

das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs für die erbrachte Leistung zu zahlen hat, sofern er zur Zahlung von Wertersatz verpflichtet ist (zugrunde liegende Vorschrift: § 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

11.

die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Unternehmer der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrags zugrunde legt;

12.

eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht;

13.

die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in dieser Widerrufsbelehrung genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Unternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen;

14.

den Hinweis, ob der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und gegebenenfalls dessen Zugangsvoraussetzungen.

Abschnitt 3

Widerrufsfolgen

Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung