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Digitale Immobilienaktien sind digitale Vermögenswerte, die Eigentumsanteile an einer bestimmten Immobilie darstellen. Diese Anteile werden in der Regel von einem Immobilienunternehmen oder einer Plattform ausgegeben und können von Anlegern erworben werden.
Diese digitalen Vermögenswerte sind eine digitalisierte Version herkömmlicher Immobilieninvestitionen. Sie geben den Inhabern das Recht auf Eigentum an einer bestimmten Immobilie. Je nach Anzahl der Anteile, die sie besitzen, erhalten die Anleger einen Anteil an den Nettomieteinnahmen. Sie können auch einen Anteil an den potenziellen Erlösen aus dem Verkauf dieser Immobilie erhalten.
Diese digitalen Immobilienaktien können liquider sein als herkömmliche Immobilienanlagen, da sie auf elektronischen Plattformen gehandelt werden können. Dadurch können die Anleger leichter auf dem Immobilienmarkt handeln und ihr Portfolio diversifizieren.
Um Ihr TerraMirum-Konto zu eröffnen, können Sie ganz einfach auf der TerraMirum-Website beginnen. Um digitale Immobilienaktien kaufen zu können, müssen wir Ihr Konto vollständig verifizieren. Sie können die folgenden Schritte für diesen Verifizierungsprozess befolgen:
Rufen Sie die Seite zur Kontoerstellung auf unserer Website auf. Legen Sie bei der Einrichtung eines Kontos ein gültiges Ausweisdokument und Informationen zur Identifizierung Ihrer Person vor. Geben Sie uns die notwendigen Informationen, um Ihr Zahlungskonto anzugeben. Machen Sie Angaben zu Ihren bisherigen Erfahrungen und Kenntnissen über Finanzprodukte. Verknüpfen Sie eine Sicherheits-App mit Ihrem Konto, um die Sicherheit Ihres Kontos zu gewährleisten. Sobald Ihr Konto verifiziert ist, stehen Ihnen alle Funktionalitäten von TerraMirum zur Verfügung. Nun können Sie jederzeit in digitale Immobilienaktien investieren und diese mit anderen Anlegern auf TerraMirum handeln. So einfach ist das!
Die Eröffnung eines TerraMirum-Kontos ist völlig kostenlos. Es gibt keine Eröffnungsgebühr oder Kontoeröffnungskosten. So können Nutzer, die bei TerraMirum einsteigen und in digitale Immobilienaktien investieren möchten, den Kontoeröffnungsprozess kostenlos abschließen. TerraMirum erhebt keine Gebühren für die Kontoeröffnung, um den Nutzern den Einstieg in die digitale Investmentwelt zu erleichtern und den finanziellen Zugang zu erleichtern.
Sie können drei verschiedene Methoden verwenden, um digitale Immobilienaktien zu kaufen:
Neukauf (Primärmarkt): Sie können Immobilienaktien kaufen, die neu sind und aktuell auf der TerraMirum Plattform zum Verkauf stehen. Diese Anteile sind im so genannten Primärmarkt verfügbar, der zu Beginn des Projektes angeboten wird.
Auswahl der Verkaufsangebote des Sekundärmarktes (Secondary Market): Im Bereich des Sekundärmarktes von TerraMirum können Sie Immobilienanteile einsehen und erwerben. Auf dem Sekundärmarkt können Investoren, die zuvor Immobilien besaßen, ihre Anteile an andere Investoren verkaufen oder kaufen.
Ein neues Angebot erstellen (Sekundärmarkt): Auf dem Sekundärmarkt ist es auch möglich, den eigenen Immobilienanteil zum Verkauf anzubieten oder ein neues Angebot zum Verkauf zu einem bestimmten Preis zu erstellen. Auf diese Weise können Sie mit anderen Anlegern handeln.
Auf diese Weise können Sie auf der TerraMirum-Plattform verfügbare digitale Immobilienaktien kaufen und Ihr Portfolio diversifizieren.
Die Rendite Ihrer Investitionen wird durch Zahlungen auf Ihr Bankkonto über digitale Immobilienaktien-Codes realisiert. Das Einkommen, das Sie über die TerraMirum Plattform verdienen, wird in Beträgen auf Ihr Bankkonto überwiesen, die von der Performance Ihrer digitalen Immobilienaktien abhängen. Diese Zahlungen können durch eine Gewinnbeteiligung erfolgen, die in der Regel periodisch erfolgt, oder wenn Ihr Investment an Wert gewinnt.
Die Zahlungen erfolgen nach dem auf der TerraMirum-Plattform festgelegten Zahlungsplan und werden auf die angegebenen Bankkonten der Nutzer überwiesen. Dieses Verfahren stellt sicher, dass die Einnahmen der Trader aus ihren Investitionen transparent verwaltet werden. TerraMirum bietet seinen Nutzern die Möglichkeit, ihre Finanztransaktionen mit einer sicheren und transparenten Zahlungsinfrastruktur einfach zu verfolgen und zu verwalten.
Digitale Immobilienaktien verfügen nicht über einen greifbaren Vermögenswert wie ein Grundbuch, wie es bei traditionellen Immobilienanlagen der Fall ist. Die von CREDIPTO zur Verfügung gestellten digitalen Immobilienaktien sind jedoch für die Anleger so dargestellt, dass sie Eigentümer einer bestimmten Immobilie sind und Anspruch auf die Erträge dieser Immobilie haben.
Obwohl es sich nicht um ein physisches Dokument wie eine Eigentumsurkunde handelt, können die von CREDIPTO angebotenen digitalen Immobilienanteile durch ein auf der Blockchain-Technologie basierendes System gesichert werden. Die Blockchain ist in der Lage, Transaktionsaufzeichnungen und das Eigentum an Vermögenswerten auf transparente und sichere Weise aufzuzeichnen.
Ihr Vermögenseigentum an digitalen Immobilienanteilen wird durch einen digitalen Datensatz auf der CREDIPTO-Plattform dargestellt. Dieser Datensatz zeigt das Eigentum und die Rechte des Anlegers. Er basiert jedoch nicht auf einem Dokument, das einer Eigentumsurkunde ähnlich ist, wie das physische Eigentum.
Daher funktioniert die Zusicherung des Eigentums an digitalen Immobilienanteilen anders als bei herkömmlichen Immobilieninvestitionen. Im Falle eines Immobilienverkaufs finden die Transaktionen in Übereinstimmung mit den Blockchain-Aufzeichnungen auf der CREDIPTO-Plattform statt und die Rechte der Anleger sind geschützt.
Der Verkauf Ihrer digitalen Immobilienanteile auf TerraMirum ist ganz einfach. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Einloggen: Loggen Sie sich auf der TerraMirum Plattform ein. Sobald Sie Zugang zu Ihrem Konto haben, gehen Sie auf Ihr Konto-Dashboard.
Marktüberprüfung: Prüfen Sie zunächst die Angebote für den Verkauf von digitalen Immobilienanteilen, die im Marktbereich verfügbar sind. Wenn Sie ein Angebot finden, das Ihnen zusagt, können Sie es annehmen und Ihre Anteile zum Verkauf anbieten.
Erstellen Sie ein neues Angebot zum Verkauf: Wenn Sie mit einem auf dem Markt verfügbaren Angebot nicht zufrieden sind, können Sie Ihr eigenes Angebot erstellen. Wählen Sie „Neues Angebot erstellen“ oder eine ähnliche Option und geben Sie den Preis, den Betrag und andere Details an, die Sie wünschen.
Genehmigung und Aktion: Sobald Ihr Angebot genehmigt ist, wird die entsprechende Transaktion auf der Thorne Bilişim-Plattform durchgeführt. Andere Investoren können dieses Angebot prüfen und wenn sie kaufen möchten, wird die Transaktion durchgeführt.
Zahlung und Überweisung: Sobald die Verkaufstransaktion abgeschlossen ist, wird Ihre Zahlung von TerraMirum über die angegebenen Methoden vorgenommen. Der Betrag, den Sie verdienen, wird auf Ihr angegebenes Bankkonto oder eine andere Zahlungsmethode überwiesen.
Sie können die Funktionen der TerraMirum-Plattform nutzen, um Ihre Investitionen und Verkaufstransaktionen sicher zu verwalten und Ihre digitalen Immobilienanteile jederzeit zu verkaufen.
Datenschutzerklärung
für den Erwerb von Mirum-Token über https://launchpad.terramirum.com/
1. Geltungsbereich
Der Schutz personenbezogener Daten ist uns, der Credipto GmbH & Co. KG, Amorbacher Str. 72, 65428 Rüsselsheim (im Folgenden "Credipto" oder „wir“), ein wichtiges Anliegen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere mit der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, im Folgenden „DSGVO“) und dem Bundesdatenschutzgesetz (im Folgenden „BDSG“).
Diese Datenschutzerklärung informiert Sie gemäß den Art. 13 und 14 DSGVO über die Verarbeitung personenbezogener Daten und Ihre Rechte als Betroffener bei dem Erwerb von Mirum-Token.
2. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Verantwortlich für die in dieser Datenschutzerklärung beschriebenen Datenverarbeitungen sind wir, die Credipto GmbH & Co. KG, Amorbacher Str. 72, 65428 Rüsselsheim. Sie erreichen uns per E-Mail an [email protected] .
3. Erwerb von Mirum-Token
Wenn Sie auf unserer Plattform Mirum-Token erwerben, erheben und verarbeiten wir Ihre zur Abwicklung des Verkaufs erforderlichen Daten, so insbesondere Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Personalausweisnummer, Ihre Bezahlmethode, Ihre Kontodaten und sonstige Angaben zur Abwicklung des mit Ihnen geschlossenen Vertrages. Wenn wir im Zuge Ihres Erwerbs von Mirum-Token mit Ihnen per E-Mail oder Telefon kommunizieren, verarbeiten und speichern wir auch diese Kommunikation. Die Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung ist die Erfüllung des mit Ihnen geschlossenen Vertrages, Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO. Im Falle der Verarbeitung von Identifikationsdaten wie bspw. Ihrer Personalausweisnummer erfolgt die Datenverarbeitung zur Identitätsprüfung im Rahmen der Geldwäscheprävention. Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO.
Wenn Sie unseren Kundenservice kontaktieren, verarbeiten und speichern wir die zu diesem Zweck mit Ihnen ausgetauschten Nachrichten sowie gegebenenfalls Notizen unserer Mitarbeiter in Bezug auf die mit Ihnen geführten Telefonate. Die Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung ist die Erfüllung des mit Ihnen geschlossenen Vertrages, Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO oder – im Falle von Kulanzleistungen – unser berechtigtes Interesse an der Bearbeitung von Kundenanliegen, Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO.
4. Ihre Datenschutzrechte
Als betroffene Person der Datenverarbeitung unseres Unternehmens stehen Ihnen unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen Datenschutzrechte zu.
Sie haben gemäß Art. 7 Abs. 3 S. 1 DSGVO das Recht, Einwilligungen, die Sie für die Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, ohne Angabe von Gründen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
Sie haben das Recht, nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO auf Antrag Auskunft über die bei uns über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten.
Zusätzlich haben Sie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten.
Für Datenverarbeitungen, die auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) beruhen, steht Ihnen nach Art. 21 DSGVO ein Widerspruchsrecht zu. Soweit Sie der Datenverarbeitung widersprechen, unterbleibt diese zukünftig; es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die weitere Verarbeitung nachweisen, die Ihr Interesse am Widerspruch überwiegen.
Sofern Sie selbst die verarbeiteten Daten zur Verfügung gestellt haben, steht Ihnen ein Recht auf Datenübertragung nach Art. 20 DSGVO zu.
Zudem steht Ihnen das Recht zur Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu.
Wir bitten Sie, sich in den zuvor genannten Fällen, bei offenen Fragen oder im Falle von Beschwerden per E-Mail an [email protected] zu wenden.
5. Kriterien für die Festlegung der Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald ihre Verarbeitung für die in dieser Datenschutzerklärung erläuterten Zwecke nicht mehr erforderlich ist, im Falle Ihres Widerspruchs nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO der Löschung keine zwingenden schutzwürdigen Gründe unseres Unternehmens entgegenstehen
oder im Falle eines Widerrufs einer Einwilligung keine sonstige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besteht.
Wenn Sie Mirum-Token erwerben, ist das erst nach Ablauf der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) der Fall. Gesetzliche Aufbewahrungsrechte und -pflichten (insbesondere solche aus dem Geldwäschegesetz) bleiben hiervon unberührt.
6. Empfänger Ihrer Daten
Innerhalb unseres Unternehmens erhalten nur solche Personen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten, die diesen zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten benötigen.
Wir lassen außerdem einzelne unternehmensinterne Prozesse und Serviceleistungen durch sorgfältig ausgewählte und datenschutzkonform beauftragte Dienstleister ausführen. Dies sind Unternehmen insbesondere aus den Bereichen IT-Dienstleistungen und Geldwäscheprüfung, die auf Grundlage von Auftragsverarbeitungsverträgen gemäß Art. 28 DSGVO Ihre Daten nach unseren Weisungen verarbeiten. Anderen Dritten legen wir Ihre Daten nur offen, wenn wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind oder hierfür eine sonstige Rechtsgrundlage gegeben ist.
7. Datentransfers in Drittstaaten
Wir können Ihre personenbezogenen Daten an Empfänger in Staaten außerhalb der Europäischen Union (im Folgenden „EU“) und des Europäischen Wirtschaftsraumes übermitteln. Sofern das dortige Datenschutzniveau nicht dem Datenschutzniveau innerhalb der EU entspricht oder der Empfänger der Daten nicht in den Anwendungsbereich eines Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission fällt, stellen wir geeignete Garantien im Sinne des Art. 46 DSGVO sicher. Hierzu können die Vereinbarung von Standardvertragsklauseln der EU-Kommission und gegebenenfalls zusätzlich erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus zählen. In Einzelfällen machen wir die Übermittlung in Drittstaaten davon abhängig, dass Sie in diesen Datentransfer gemäß Art. 49 Abs. 1 S. 1 Buchst. a DSGVO einwilligen.
8. Automatisierte Entscheidungsfindung
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling statt (Art. 22 DSGVO).
9. Verpflichtung zur Bereitstellung von Daten und mögliche Folgen einer Nichtbereitstellung
Um Mirum-Token erwerben zu können, müssen Sie die in Ziffer 3 genannten Daten bereitstellen. Ohne diese Daten sind wir nicht in der Lage, Ihnen den Erwerb von Mirum-Token zu ermöglichen.
10. Änderung der Datenschutzerklärung
Neue rechtliche Vorgaben, unternehmerische Entscheidungen oder die technische Entwicklung erfordern gegebenenfalls Änderungen in unserer Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung wird dann entsprechend angepasst. Die aktuelle Version finden Sie immer auf unserer Webseite.
Stand: Oktober 2024
Impressum
Inhaberin und Betreiberin der Webseite ist die
Amorbacher Str. 72
65428 Rüsselsheim
Deutschland
E-Mail: [email protected]
Tel.: +49 176 92992455
Vertretungsberechtiger Geschäftsführer:
Hakan Tunali
Umsatzsteueridentifikationsnummer:
Sitz und Registergericht:
Amtsgericht Darmstadt, HRA 87533
Hinweis zur Verbraucherstreitbeteiligung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Haftung für Links
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Whitepaper Text
Abschnitt I.
Informationen nach § 312d Abs. 2 BGB in Verbindung mit Art. 246b EGBGB bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen
1. Identität des Unternehmens:
Anbieter des Mirum-Tokens ist die Credipto GmbH & Co. KG, Rüsselsheim am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRA 87533 („Credipto“).
2. Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens und die für seine Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde:
[Unternehmensgegenstand der Credipto gem. Gesellschaftsvertrag]
Die Tätigkeit der Credipto ist erlaubnis- und zulassungsfrei.
3. Ladungsfähige Anschrift und Vertretungsbefugnisse des Unternehmens:
Amorbacher Str. 72, 65428 Rüsselsheim; die Credipto wird vertreten durch ihre Komplementärin, die Credipto Beteiligungs GmbH, Rüsselsheim am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 105960. Die Credipto Beteiligungs GmbH wird durch ihre Geschäftsführer, Herrn Hakan Tunali, vertreten.
4. Wesentliche Merkmale der Finanzdienstleistung; Vertragsabschluss:
Mit dem Erwerb des von Credipto herausgegebenen Utility-Tokens („Mirum-Token“) leistet der Anleger einen finanziellen Beitrag zur Fertigentwicklung der ebenfalls von Credipto entwickelten, blockchainbasierten Multi-Asset Plattform TerraMirum. Auf dieser Plattform sollen nach ihrer Fertigstellung verschiedene Assets (u.a. Immobilienbeteiligungen, Kryptowerte, Edelmetalle) und Dienstleistungen (u.a. Nutzung von Fitnessstudion, Time-Share-Angeboten und dergleichen), angeboten werden, für deren Nutzung Inhabern von MIrum-Token im Einzelfall Rabatte erhalten und die sie im Einzelfall mit Mirum-Token bezahlen können. Inhaber von Mirum-Token erhalten außerdem Nachlässe bei den für die Nutzung der Plattform fällig werdenden Gebühren. Da die Plattform bisher nicht fertigstellt ist, steht derzeit keiner dieser Leistungen zur Verfügung. Ein Verzinsung oder eine Beteiligung an etwaigen Gewinnen der Plattform erfolgen nicht. Mirum-Token können nur innerhalb des Credipto-Ökosystems verwendet werden.
Das öffentliche Angebot von Credipto zum Erwerb von Mirum-Token stellt lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Anleger dar. Der Anleger gibt ein rechtsverbindliches Angebot zum Erwerb von Mirum-Token durch Absenden des entsprechenden Online-Zeichnungsformulars auf der Website von Credipto (credipto.com) ab. Der Kaufvertrag wird verbindlich, wenn Credipto das Kaufangebot des Anlegers durch Übersendung einer entsprechenden Kaufbestätigung annimmt.
Voraussetzung für die Annahme von Credipto ist eine abgeschlossene Geldwäscheidentifizierung des Anlegers. Die hierfür erforderlichen Angaben werden beim Ausfüllen des Online-Zeichnungsformulars abgefragt. Credipto ist berechtigt, bei der Erwerbern weitere Unterlagen, die für den Abschluss der Geldwäscheidentifizerung erforderlich sind, anzufordern.
5. Gesamtpreis, inkl. der vom Unternehmer abgeführten Steuern:
Der Gesamtpreis richtet sich nach der Anzahl der erworbenen Mirum-Token.
Der Preis für einen Mirum-Token richtet nach dem Zeitpunkt des Erwerbs. Es werden mehrere Verkaufsrunden (First Round bis Third Round) durchgeführt, wobei der Kaufpreis von Verkaufsrunde zu Verkaufsrunde steigt. Zu Einzelheiten zu den Verkaufsrunden siehe unten Ziff. 8.
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First Round (14.10.2024): |
EUR 0,0040 |
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Second Round (02.11.2024): |
EUR 0,0072 |
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Third Round (30.11.2024): |
EUR 0,0120 |
Weitere Preisbestandteile bestehen nicht.
6. Zusätzlich anfallende Kosten; Steuern, die nicht vom Unternehmer abgeführt werden:
Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten können einkommenssteuerpflichtig sein. Dem Anleger wird empfohlen, sich in eigener Verantwortung steuerlich beraten zu lassen. Etwaige Beratungskosten in diesem Zusammenhang sind vom Anleger über den vorgenannten Gesamtpreis hinaus zu tragen.
7. Risiken:
Die Beteiligung an Krypto-Projekten mit finanziellen Mitteln ist mit Risiken verbunden. Es besteht die Möglichkeit eines Totalverlustes der Investition für den Fall, dass das Projekt scheitert. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn neue gesetzliche Regulierungen das Blockchain-Projekt vereiteln oder dessen Weiterentwicklung wesentlich erschweren oder kostenintensiver machen oder wenn das generelle Interesse am Krypto-Ökosystem abnimmt. Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme von Mirum-Token und Rückzahlung des gezahlten Geldes.
Credipto beabsichtigt derzeit nicht, Mirum-Token an einem Handelsplatz zu listen. Insofern ist unsicher, ob Erwerber von MIrum-Token ihre Token an Dritten veräußern können.
Es können weitere, individuelle Risiken bestehen (z.B. bei einer Fremdfinanzierung des Token-Erwerbs).
Credipto beurteilt nicht, ob der Token-Erwerb den Anlagezielen des Anlegers entspricht oder ob der Anleger die sich aus dem Token-Erwerb ergebenden Anlagerisiken vollständig erfassen und einschätzen kann.
In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge.
8. Befristung des Angebots:
Das erste öffentliche Angebot zum Erwerb von Mirum-Token („ICO“) endet voraussichtlich am 30.12.2024 („Angebotsende“).
Das ICO besteht aus den folgenden Veräußerungszeiträumen:
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First Round: |
14.10.2024 – 01.11.2024 |
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Second Round: |
02.11.2024 – 29.11.2024 |
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Third Round: |
30.11.2024 – 30.12.2024
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9. Zahlung und Erfüllung:
Die Kaufpreiszahlung erfolgt nach Vertragsschluss nach Wahl des Anlegers durch Zahlung mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel oder in Cryptowährungen auf das in der Kaufbestätigung angegebene Konto oder die Wallet von Credipto. Mirum-Token werden ausgeliefert, wenn ein wirksamer Kaufvertrag vorliegt, die erforderliche Geldwäscheprüfung vollständig abgeschlossen und der Kaufpreis bezahlt ist.
Nach Lieferung unterliegen Mirum-Token zunächst einer Sperrfrist, in der Anleger nicht über ihre Token verfügen können. Die Dauer der Sperrfrist richtet sich nach dem Zeitpunkt des Erwerbs. Nach Ablauf der Sperrfrist wird eine bestimmte Anzahl von Mirum-Token in monatlichen Abständen freigeschaltet:
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Zeitpunkt des Erwerbs |
Zeitpunkt der ersten Freischaltung und Höhe der monatlichen Freischaltung (in Basispunkten der ursprünglich erworbenen Anzahl von Token) |
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First Round: |
8 Monate nach ICO-Ablauf (monatlich 2000 Basispunkte) |
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Second Round: |
6 Monate nach ICO-Ablauf (monatlich 1000 Basispunkte) |
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Third Round: |
3 Monate nach ICO-Ablauf (monatlich 1000 Basispunkte)
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Eine vorzeitige Freischaltung von Mirum-Token ist gegen Zahlung einer Gebühr von 5% des Kaufpreises für die vorzeitig freigeschalteten Token möglich.
10. Widerrufsrecht:
Dem Anleger steht ein Widerrufsrecht zu. Für weitere Informationen hierzu siehe die unten angeführte Widerrufsbelehrung in Abschnitt II.
11. Geltendes Recht in vorvertraglichen Beziehungen:
Für sämtliche vorvertragliche Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Geltendes Recht und Gerichtsstand:
Für die Vertragsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Frankfurt am Main.
13. Kommunikationssprache:
Die Kommunikationssprache, das heißt die Sprache der Vertragsbedingungen und sämtlicher damit zusammenhängender Angelegenheiten, ist Deutsch. Etwaige Englische Fassungen sind nicht verbindlich.
14. Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren:
Für Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge und Finanzdienstleistungen besteht eine Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank, Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main, die von den Beteiligten angerufen werden kann.
Ein allgemeines außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren existiert nicht.
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Abschnitt II. |
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Abschnitt 1 Widerrufsrecht |
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Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: Credipto GmbH & Co. KG |
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Abschnitt 2 Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen |
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Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben: |
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1. |
die Identität des Unternehmers; anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung; |
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2. |
die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und die für seine Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde; |
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3. |
die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder Personengruppen auch den Namen des Vertretungsberechtigten; |
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4. |
die wesentlichen Merkmale der Finanzdienstleistung sowie Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt; |
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5. |
den Gesamtpreis der Finanzdienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht; |
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6. |
gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden; |
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7. |
den Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, und dass in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge kein Indikator für künftige Erträge sind; |
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8. |
eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises; |
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9. |
Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung; |
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10. |
das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs für die erbrachte Leistung zu zahlen hat, sofern er zur Zahlung von Wertersatz verpflichtet ist (zugrunde liegende Vorschrift: § 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs); |
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11. |
die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Unternehmer der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrags zugrunde legt; |
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12. |
eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht; |
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13. |
die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in dieser Widerrufsbelehrung genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Unternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen; |
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14. |
den Hinweis, ob der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und gegebenenfalls dessen Zugangsvoraussetzungen. |
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Abschnitt 3 Widerrufsfolgen |
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Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. |
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Ende der Widerrufsbelehrung |
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